Die Regeln der Sklavin

Regel 1 Orgasmuskontrolle; Sexverbot

Der Sklavin ist es ausdrücklich verboten einen Orgasmus oder Sex mit andern zu haben, ohne die Einverständnis der Herrschaft. Diese Regel gilt auch in Abwesenheit der Herrschaft.

Regel 2 Schaden am Eigentum der Herrschaft.

Der Sklavin ist es Verboten dem eigenen Körper schaden zuzufügen. Evt. Körpermodifikationen wie Pircings, Tattoos und ähnliches bedürfen der Zustimmung der Herrschaft.

Regel 3 Die Haltung der Sklavin

Der Sklavin ist es Verboten in Anwesenheit der Herrschaft die Beine geschlossen zu halten oder gar zu überschlagen. Als Faustregel gilt das zwichen den Knien der Sklavin immer eine handbreite Platz ist.

 Regel 4 die Kleidung der Sklavin 

In Anwesenheit der Herrschaft hat die Sklavin die von der Herrschaft bestimmt Kleidung zu tragen. Es ist ihr erlaubt Wünsche zu Äußern.

 Regel 5 der Verhalten gegenüber der Herrschaft 

Die Sklavin hat sich gegenüber der Herrschaft immer höflich und freundlich zu verhalten. Sie ist sich jederzeit ihrer Position bewusst und zeigt dieses auch nach Außen.

 Regel 6 Tagesplanung

Die Sklavin hat in Abwesenheit der Herrschaft täglich, morgens nach dem aufstehen der Herrschaft eine Liste mit geplanten Tätigkeiten für den Tag zu senden. Dieses erfolgt unter der Woche in der Zeit von 9 bis 11 Uhr. Unter- oder Überschreitung der Zeit werden von der Sklavin selbstständig gesammelt und beim Nächten Treffen wird die Herrschaft um Strafe gebeten. Zusätzlich gibt es für jeden Tag Strafpunkte unabhängig von der Dauer.

Regel 7 Schlafen bei der Herrschaft.

Solange die Skavin sich bei der Herrschaft befindet, nächtigt Sie nackt an Ihrem Platz vor der Bett der Herrschaft. Die Herrschaft hat jederzeit das Recht, die Sklavin auf jegliche erdenkliche Weise zum schlafen zu fixieren.

Regel 8 Sklavenbuch führen.

Die Sklavin hat min. einmal die Woche einen Text in ihr Sklavenbuch zu schreiben. Anerkannt werden Texte ab 1 DinA4 Seite. Stichtag ist Mittwoch 19:00.

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